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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Internetshop der Bergbahnen im Siebengebirge AG



1. Geltungsbereich
Für alle Leistungen und Lieferungen der Bergbahnen im Siebengebirge GmbH, Wintermühlenhof 11, 53639 Königswinter über den Internetshop www.drachenfelsbahn.de gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden weder durch Auslieferung der Ware noch durch eine andere konkludente Handlung Vertragsinhalt.

2. Vertragspartner
Ein Kaufvertrag kommt zustande mit den Bergbahnen im Siebengebirge GmbH, Wintermühlenhof 11, 53639 Königswinter. Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per E-Mail unter info@drachenfelsbahn oder per Telefon unter 02223-9209-0.
Die Kaufabwicklung und der Versand der Ware erfolgt durch unseren Kooperationspartner Beckerbillet GmbH, Fangdieckstraße 61, 22547 Hamburg, der ausdrücklich nicht Vertragspartner wird. Insbesondere die Vertrags-, Zahlungs- und Lieferabwicklung übernimmt die Firma Beckerbillet GmbH, Fangdieckstraße 61, 22547 Hamburg in Vollmacht und für Rechnung der Bergbahnen im Siebengebirge AG.

3. Angebotene Waren
3.1 Online Tickets
In unserem Internetshop werden neben den darin aufgestellten Merchandising-artikeln auch Online-Tickets zum Kauf angeboten. Online-Tickets können über den Internetshop erworben werden und nach erfolgreicher Bezahlung vom Käufer ausgedruckt werden. Online-Tickets sind nicht an den Verkäufer gebunden und sind auch auf Dritte übertragbar; sie sind jedoch nicht weiterveräußerbar. Der Käufer verpflichtet sich, die ausgedruckten Tickets im Original in lesbarer Papierform mit sich zu führen und bei der Einlasskontrolle vorzuzeigen bzw. automatisch ablesen zu lassen. Nicht mitgeführte Tickets, Tickets in nicht ausgedruckter Form (insbesondere digitale Abbildungen von Tickets), Kopien von Tickets oder nicht lesbare Tickets, bei denen der Barcode beschädigt oder zerstört ist, berechtigen den Inhaber nicht zum Einlass in unser Fahrzeuge. Eine Mehrfachnutzung eines Online-Tickets für mehrere Personen ist ausgeschlossen es sei denn, es handelt sich um ein Gruppenticket, auf dem die Anzahl der Teilnehmer vermerkt ist. Wir behalten uns vor, den Verkauf von Online-Tickets über unseren Internetshop insgesamt auf eine bestimmte Anzahl von Tickets zu begrenzen, ohne dass die Fahrten ausgebucht sein müssen. Unabhängig hiervon behalten wir uns vor, den Erwerb von Tickets durch einen einzelnen Käufer auf eine bestimmte Anzahl zu begrenzen, um einen Weiterverkauf der Tickets zu verhindern. Eine Weiterveräußerung der von uns erworbenen Online-Tickets durch den Käufer an Dritte ist untersagt und kann zu einer Stornierung des Tickets gemäß Ziffer 5.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen führen. Die Online-Tickets werden von unserem Kooperationspartner Beckerbillet GmbH, Fangdieckstraße 61, 22547 Hamburg erstellt. 3.2 Verfügbarkeiten
Alle von uns angebotenen Waren finden Sie in unserem Internetshop beschrieben und aufgeführt. Die Verfügbarkeit der Waren ist auf jeder Seite angezeigt.

4. Ablauf der Bestellung
Sie bestellen in unserem Internetshop, indem Sie
• Artikel in den Warenkorb legen
• Zur Kasse gehen
• Die Zahlungs- und Versandart auswählen
• Sich mit Ihren persönlichen Daten registrieren oder mit Benutzernamen und Kennwort anmelden
• Unsere AGB und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis nehmen und diese bestätigen
• Die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen, indem Sie am Ende auf den Button „Kaufen“ klicken.

5. Angebot und Vertragsabschluss
5.1 Ihre Bestellung stellt ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Mit der Bestellung erklären Sie verbindlich, dass Sie die bestellte Ware erwerben möchten.
5.2 Eine Kopie der Bestelldaten erhalten Sie mit der Bestelleingangsbestätigungs-E-Mail, die Sie abspeichern können. Diese Eingangsbestätigung stellt ausdrücklich keine Annahme Ihres Angebotes dar.
5.3 Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir Ihre verbindliche Bestellung durch Lieferung oder Bereitstellung der Ware annehmen oder indem wir Ihnen die Annahme in Textform durch eine gesonderte Mitteilung per E-Mail bestätigen.
5.4 Beim Kauf von Online-Tickets kommt der Kaufvertrag erst mit der Bestellung des Tickets oder der Transaktionsnummer durch uns an Sie zustande. Wir behalten uns vor, von dem Kaufvertrag über ein Online-Ticket zurückzutreten, falls der Käufer gegen die Bestimmungen für die betreffende Fahrt oder Kombikarte verstößt, sofern diese Bestimmungen dem Käufer vor Vertragsabschluss mitgeteilt wurden, insbesondere, wenn der Käufer von uns erworbene Online-Tickets an Dritte gewerblich weiter veräußert oder die Begrenzung des Ticketverkaufs durch Mehrfachanmeldung in unserem Internetshop umgeht oder zu umgehen versucht.
5.5 Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

6. Korrektur von Eingabefehlern/Speicherung des Vertragstextes
6.1 Die von Ihnen im Rahmen der Bestellung abgegebene Vertragserklärung können Sie vor dem Absenden jederzeit korrigieren, indem Sie auf den Button „Ändern“ im Bestellformular oder auf den „Zurück“-Button (Pfeil nach links) in Ihrem Browser klicken. Nach dem Absenden der Bestellung ist eine Korrektur nicht mehr möglich.
6.2 Ihre Bestellungen werden bei uns bis zur vollständigen Abwicklung des Kaufgeschäfts gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns. Wir senden Ihnen gerne eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung zu, solange Ihre Bestellung noch nicht abgewickelt wurde. Nach vollständiger Auslieferung der bestellten Ware werden wir die Bestelldaten vorbehaltlich der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen löschen und können diese nicht mehr zur Verfügung stellen. Beim Kauf von Online-Tickets werden die Daten des Kaufvertrages nach der Benutzung des Tickets vorbehaltlich einer längeren gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gelöscht.

7. Widerrufsrecht
Sofern Sie Verbraucher sind (& 13 BGB), haben Sie ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgenden Bestimmungen:
7.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben, die jedoch getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages über Dienstleistungen beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bergbahnen im Siebengebirge GmbH, Wintermühlenhof 11, 53639 Königswinter, Fax: 02223-4734, E-Mail: info@drachenfelsbahn.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte bzw. über den nachfolgenden Link aufrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

klicken Sie hier für ein Muster Widerrufsformular

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
7.2 Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurück gesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
7.3 Ausschluss des Widerrufrechts
Ein Widerrufsrecht besteht nicht hinsichtlich der Produkte im Bereich „Online-Ticketing“ des Onlineshops, d.h. für den Erwerb von Online-Tickets für die Fahrt und Personenbeförderung mit der Drachenfelsbahn (§ 312 Abs. 2 Ziffer 5 BGB).

8. Preise und Versandkosten
8.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich Versandkosten, sofern solche anfallen. Für Online-Tickets fallen keine Versandkosten an, sofern diese vom Käufer selbst ausgedruckt werden.
8.2 Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für Lieferung von Waren zu der von Ihnen angegebenen Versandadresse Versandkosten. Die Versandkosten werden Ihnen auf der Versandkostenübersicht, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite deutlich mitgeteilt.

9. Lieferung
9.1 Die Lieferung von Waren erfolgt ausschließlich an eine Hausadresse innerhalb Deutschlands. Die Lieferung an eine Postadresse ist ausgeschlossen.
9.2 Die Lieferzeit beträgt regelmäßig sieben Werktage, sofern das bestellte Produkt bei uns las lagernd gekennzeichnet ist. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite ausdrücklich hin.
9.3 Angaben zu den Lieferzeiten in 9.2 und auf unserer Internetseite sind unverbindlich. Der Besteller/Käufer kann uns nach Überschreitung des genannten unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern; mit Zugang der Aufforderung kommen wir sodann in Verzug.

10. Zahlung
10.1 Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte.
10.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang unter Berücksichtigung der erst dann beginnenden genannten Lieferzeit. Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal und Kreditkarte folgen Sie bitte den Zahlungsanweisungen nach Abschluss der Bestellung. Sobald die Zahlung gebucht ist, liefern wir die Ware unter Berücksichtigung der erst dann beginnenden genannten Lieferzeiten.
10.3 Beim Kauf von Online-Tickets gelten die Bestimmungen dieses Absatzes entsprechend mit der Maßgabe, dass das Ticket nach Abschluss der vollständigen Zahlung bzw. im Falle der Vorkasse nach Geldeingang bei uns erstellt und vom Käufer ausgedruckt werden kann.

11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

12. Haftung
12.1 Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfenberuhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf dem Fehler einer garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.
12.2 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die dem Kunden entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung für ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), beruhen
12.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
13.2 Ist der Käufer/Besteller Kaufmann i. S. der HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Bergbahnen im Siebengebirge GmbH.





 



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Allgemeine Beförderungsbedingungen
BERGBAHNEN IM SIEBENGEBIRGE AG

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden durch Aushang bekannt gemachten Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen und Sachen und beim Aufenthalt auf dem Bahngelände.

(2) Zum Bahngelände gehören Gleisanlagen, Stationen, Warteräume, Bahnsteige und deren Zugänge.

§ 2 Ordnung und Sicherheit
(1) Schilder zur Regelung des Verhaltens der Fahrgäste sind verbindlich.

(2) Vom Bahnpersonal gegebene Anweisungen zur Durchführung des Betriebes, zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung innerhalb der Bahnanlagen und im Bahnverkehr ist unverzüglich Folge zu leisten.

(3) Sofern das Bahnpersonal keine abweichende Anordnung trifft, ist es nicht gestattet:

  1. die Bahnanlage und die Räume in den Stationen, die nicht bestimmungsgemäß der Allgemeinheit oder den Fahrgästen geöffnet sind, zu betreten. Das gilt nicht für Personen, die staatliche Hoheitsrechte ausüben und in Wahrnehmung öffentlichen Dienstes handeln. Sie haben sich durch eine Bescheinigung ihrer Behörde auszuweisen. Anderen Personen kann der Betriebsleiter oder sein Stellvertreter das Betreten der Bahnanlagen erlauben.


die Anlagen, die Betriebseinrichtungen und die Fahrbetriebsmittel zu beschädigen oder zu verunreinigen. Hindernisse zu schaffen, die Bahnen oder Fahrbetriebsmittel unbefugt in Bewegung zu setzen, die dem Betrieb oder der Verhütung von Unfällen dienenden Einrichtung zu betätigen, andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlungen vorzunehmen. Für die Beseitigung von Verunreinigungen und Hindernissen sind vom Verursacher die Kosten, mindestens aber € 100,00 zu entrichten, sofern er nicht den Nachweis eines geringeren Schadens erbringt.
an anderen als dazu bestimmten Stellen auszusteigen.
In den Stationen und während der Beförderung zu rauchen.
Gegenstände außerhalb der Fahrbetriebsmittel herauszuhalten, während der Fahrt Gegenstände wegzuwerfen.
(4) Nach Beendigung der Fahrt sind die Beförderungsfahrzeuge sowie die Ausstiegsstellen in der angezeigten Richtung zügig zu verlassen.

(5) Der Aufenthalt im Bereich der Gleisanlagen ist nicht gestattet.

(6) Solange sich eine Zahnradbahn bewegt, ist es verboten, Trittbretter oder Türen zu öffnen.

§ 3 Beförderung von Personen
(1) Der Fahrgast hat Anspruch auf Beförderung, soweit nach den einschlägigen Rechtsvorschriften eine Beförderungspflicht besteht und die Beförderung mit den vorhandenen Anlagen möglich und zulässig ist. § 8 bleibt unberührt.

(2) Die Beförderungszeiten werden in dem ausgehängten Fahrplan bekannt gemacht. Besondere Vereinbarungen bleiben unberührt, das gilt auch für im Fahrplan nichtvorgesehene Fahrten.

(3) Eine Gewähr für die Eignung der Anlagen zur Beförderung von Fahrgästen mit Behinderung wird nicht übernommen.

§ 4 Beförderung von Sachen
(1) Der Fahrgast darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich in die Personenwagen mitnehmen.

(2) Die Mitnahme von Tieren ist nur insoweit gestattet, als dadurch keine unzumutbaren Belastungen und keine Gefahren für Personen, Sachen oder die Bahn entstehen.

(3) Die Mitnahme von Schusswaffen, explosionsfähigen, leicht entzündbaren oder ätzenden Stoffen, ist verboten, es sei denn, dass sie von Personen in Ausübung hoheitlicher Aufgaben oder von Jagdberechtigten mitgeführt werden. Für jeglichen Schadensfall aus der Mitführung dieser Gegenstände tragen sie selbst oder ihre Dienstherren die uneingeschränkte Haftung.

§ 5 Ausschluss von Beförderung
(1) Von der Beförderung können Personen ausgeschlossen werden,

  1. die gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen oder die Anweisungen des Bahnpersonals nicht befolgen,


die durch eigenes Fehlverhalten – auch beim Anstellen – für Fahrgäste eine unzumutbare Belästigung darstellen, den Betriebsablauf erheblich stören oder den Betrieb in unzumutbarer Weise schädigen,

die betrunken sind oder unter dem Einfluss sonstiger Rauschmittel stehen,

die sich ohne gültigen Fahrausweis oder mit einer auf eine andere Person ausgestellten Fahrberechtigung befördern lassen.

(2) Der Fahrausweis kann Personen bei einem erheblichen Verstoß gegen die Regelungen der Beförderungsbedingungen zeitweise oder auf Dauer entzogen werden, insbesondere sofern diese

  1. die Sicherheit an Bahnanlagen gefährden oder


die Verbote, Gebote und Hinweise missachten oder Anweisungen des Bahnpersonals nicht folgen.

(3) Neben dem Entzug des Fahrausweises bleibt eine Anzeige im Straf- oder Bußgeldverfahren vorbehalten.

(4) Die Fahrberechtigung selbst verbleibt Eigentum der Bahn.

§ 6 Fahrpreise und Fahrausweise
(1) Der Fahrgast ist verpflichtet,

  1. Fahrausweise und sonstige Karten entsprechend der Beförderungsstrecke vorzuzeigen, bzw. automatisch ablesen zu lassen


Fahrausweise und sonstige Karten nach Beendigung der Fahrt bis zum Verlassen des Bahnsteigs einschließlich der Zu- und Abgänge aufzubewahren
Fahrausweise und sonstige Karten dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen und auszuhändigen
für Inhaber von persönlichen Zeitfahrausweisen besteht Ausweispflicht. Kinder und Jugendliche müssen sich über ihr Alter ausweisen, sofern das Alter nicht aufgrund der Körpergröße einwandfrei festgestellt werden kann.
(2) Persönliche Fahrausweise/Dauerfahrscheine sind nicht übertragbar; Einzelfahrausweise sind nach Fahrantritt bzw. einmal erfolgter Nutzung des Fahrausweises für den Zutritt zu den Beförderungsanlagen nicht mehr übertragbar.

(3) Die Fahrpreise werden durch Aushang in den Stationen bekannt gegeben.

(4) Bei Nichtnutzung eines Fahrausweises wird auf Antrag gegen Rückgabe des nicht entwerteten Fahrausweises der Fahrpreis zurückerstattet. Ist der Fahrausweis nur auf einer Teilstrecke benutzt wurde, so wird der Unterschied zwischen dem gezahlten Fahrpreis und dem gewöhnlichen Fahrpreis für die zurückgelegte Strecke erstattet. Anträge sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Monaten bei der Verwaltung der Bahn zu stellen.

(5) Bei Verlust eines Fahrausweises wird keine Erstattung gewährt.

(6) Anspruch auf ermäßigte Fahrpreise für Gruppen usw. besteht nur, wenn diese geschlossen angereist sind. Gruppen, die erst am Ort der Beförderung zusammengestellt werden, können als solche nicht anerkannt werden. In Zweifelsfällen haben die Fahrgäste die Voraussetzung für eine Ermäßigung des Fahrpreises nachzuweisen.

§ 7 Entbindung der Beförderungspflicht
Ereignisse höherer Gewalt, z.B. Witterungsverhältnisse, sowie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder unvorhersehbare Umstände, die die Sicherheit des Fahrbetriebes beeinträchtigen können, lassen die Beförderungspflicht um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit verschieben oder wegen nicht behebbaren oder nichtzeitgerechten Behebungen entfallen.

§ 8 Haftung und Schadenersatz
(1) Die Bahn haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Bahn nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Fälle gegeben ist.

(2) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Datenschutz
Eine Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten des Fahrgastes erfolgt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Gäste und des Betriebes sowie zur Vermeidung missbräuchlicher Nutzung von Fahrausweisen werden die Zugangsbereiche auch zeitweise mit einer Videoanlage überwacht. Dies wird durch Hinweisschilder kenntlich gemacht. Der Fahrgast ist mit der Videoanlage und der Aufzeichnung von Bildern einverstanden. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zur Wahrung des Hausrechts und der betrieblichen Sicherheitsinteressen. Die Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
Der Kunde stimmt bei dem Kauf eines Bergbahntickets einer personenbezogenen Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von Daten an den Lesegeräten zu Kontrollzwecken zu. Die Daten werden bei vertragsgemäßer Kartenverwendung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Es werden keine personenbezogenen Daten an Dritte verkauft oder verliehen.
§ 10 Erfüllungsort
Erfüllungsort für die wechselseitigen Verpflichtungen der Bahn und des Kunden ist der Sitz der Bahn.

§ 11 Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Vorschriften unberührt und verbindlich.



Königswinter, im August 2014
Bergbahnen im Siebengebirge GmbH